Teilakzept

Teilakzept
Teilannahme eines Wechsels; die auf einen Teil der Wechselsumme beschränkte Annahme eines Wechsels ( Akzept) durch den Bezogenen (Art. 26 I Halbs. 2 WG). Der Inhaber des Wechsels hat dann, falls nicht durch Angstklauseln, Vorlegungsge- oder -verbote die Haftung für die Annahme ausgeschlossen ist, das Recht des teilweisen Rückgriffs schon vor Verfall (Art. 43 II Nr. 1 WG). Beim Rückgriff kann derjenige, der den nicht angenommenen Teil der Wechselsumme entrichtet, einen entsprechenden Vermerk auf dem Wechsel und  Quittung darüber verlangen. Der Inhaber muss ihm eine beglaubigte Abschrift des Wechsels und den Protest ( Wechselprotest) aushändigen, um ihm den weiteren Rückgriff zu ermöglichen (Art. 51 WG).
- Der Protest wegen der Teilannahme ist auf eine Wechselabschrift, ggf. auf die damit zu verbindende Allonge zu setzen (Art. 82 II WG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Teilakzept — Teilakzept, s. Akzept …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Teilakzept — Teil|ak|zept 〈n. 11〉 auf einen Teil der Wechselsumme beschränktes Akzept * * * Teil|ak|zept, das (Bankw.): nur auf einen Teil der Summe eines Wechsels bezogenes ↑Akzept (a) …   Universal-Lexikon

  • Teilannahme eines Wechsels — ⇡ Teilakzept …   Lexikon der Economics

  • Akzept — (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Partikulār — (lat.), was einen Teil (pars) betrifft; auch soviel wie für sich bestehend; daher Partikularakzept (Teilakzept), die nur zu einem Teil der Wechsel summe erfolgte Annahme eines Wechsels seitens des Bezogenen; Partikularlegat, das Vermächtnis eines …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Akzept — Accept Order * * * Ak|zẹpt 〈n. 11〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel [<lat. acceptum „angenommen, erhalten“; zu accipere „annehmen“] * * * Ak|zẹpt, das; [e]s, e [lat. acceptum = das… …   Universal-Lexikon

  • Akzept — 1. Annahme einer ⇡ Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten (Anweisungsempfänger) Angewiesenen. Sie bedarf der Schriftform (§ 784 II BGB). 2. Annahme eines ⇡ gezogenen Wechsels (Tratte) durch den ⇡ Bezogenen (Akzeptanten). a) Erst durch… …   Lexikon der Economics

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